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DIENSTE, NORMEN, PRÜFVERFAHREN UND ZERTIFIZIERUNG
Inhalt
DIE DIENSTE
Die Sicherheit der Arbeitnehmer garantieren, heißt, dass dafür gesorgt werden muss, dass alle P.S.A. gegen Absturz immer effektiv und effizient funktionieren. Nach der EN-Norm 365 müssen diese mindestens alle 12 Monate überprüft werden, um eventuelle Schäden festzustellen, die ihre Leistung beeinträchtigen. Diese Überprüfung darf ausschließlich von einem Sachkundigen durchgeführt werden, der die Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung kennt. COFRA stellt durch ein einigenes Team, aus auf Fallschutz spezialisierten Ingenieuren und Technikern, unterschiedliche Schulungskurse bereit zur Kenntnisnahme der Verfahren zur regelmäßigen Inspektion, ebenfalls eine interne Prüf- und Reparaturwerkstatt, die sich um die jährliche Inspektion der auf dem Arbeitsplatz angewendeten P.S.A. kümmert.
FORTBILDUNGSKURSE
ÜBERPRÜFUNG VON P.S.A. ZUM SCHUTZ GEGEN ABSTURZ AUS DER HÖHE
Der Kurs wendet sich an alle, die sich zum Sachkundigen für die Überprüfung der P.S.A. gegen Absturz von COFRA für den eigenen Betrieb oder für andere ausbilden möchten. Ziel des Kurses ist, den Teilnehmern die notwendige Information zu vermitteln, um die verschiedenen Fallschutzgeräte zu überprüfen. Am Ende des Kurses wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
WARTUNG UND REPARATUR VON HÖHENSICHERUNGSGERÄTEN
Der Kurs wendet sich an alle, die sich zum Sachkundigen für die Überprüfung der Höhensicherungsgeräte von COFRA für den eigenen Betrieb oder für andere ausbilden lassen möchten. Ziel des Kurses ist es, die notwendigen Informationen beizubringen, mit denen man eine Diagnose des Zustands von Höhensicherungsgeräten erstellen und die notwendigen Reparaturen durchführen kann.
PRÜF- UND REPARATURZENTRUM FÜR P.S.A. GEGEN ABSTURZ
COFRA verfügt über ein Prüf- und Reparaturzentrum für P.S.A. gegen Absturz. Flexible Dienste ermöglichen, dass alle Fallschutzprodukte im Werk von COFRA oder direkt beim Kunden überprüft werden können.
NORMEN
EN 354 |
Verbindungsmittel |
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EN 355 |
Falldämpfer |
EN 358 |
Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte |
EN 360 |
Höhensicherungsgeräte |
EN 361 |
Auffanggurte |
EN 362 |
Verbindungselemente |
EN 363 |
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz |
EN 795 |
Anschlageinrichtungen |
EN 813 |
Sitzgurte |
PPE-R/11.062_V1 |
Vorrichtungen, die mit Lasten von mehr als 100kg geprüft wurden |
PPE-R/11.060_V1 |
einziehbare Vorrichtung, die für den horizontalen Einsatz an einer scharfen Kante geprüft wurden |
EAC TP TC 019:2011 |
Technische Regelung über die Sicherheit der PSA die in der Eurasischen Zollunion frei gehen |
UKCA (UK Conformity Assessed) |
Konformitätskennzeichnung des Produkts, die für die Mehrheit der auf den britischen Markt eingeführten Produkte angewendet wird, die gegenwärtig den EU-Regelungen und EU-Richtlinien über die CE-Kennzeichnung entsprechen |
REACH |
Mit dem Ziel die Gesundheit der Verbrauchers zu schützen, hat die EU die Reach Verordnung verkündet, die gefährliche Chemikalien bei der Sicherheitsschuh-Herstellung verbietet (in Kraft ab Juni 2007). COFRA garantiert, dass auch alle Kleidungstücke gemäß der REACH Verordnung produziert werden. Die Produkte enthalten keine kanzerogen Substanzen oder Substanzen, die in der Liste der verbotenen Substanzen aufgelistet sind. Die Materialien werden in jeder Produktionsphase kontrolliert. |
PRÜFVERFAHREN UND ZERTIFIZIERUNG
COFRA Marken-Auffanggurte und Haltegurte, die zur Kategorie der persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktion und die Vorbeugung von Abstürzen gehören, wurden gänzlich von COFRA-Technikern basierend auf eindringlichem und umfassendem Engineering konzipiert und entwickelt, mit dem Ziel dem Endbenutzer die höchsten Qualitäts- und Zuverlässigkeitsstandards zu bieten. Sie sind durch Zertifizierung vollständig garantiert und erfüllen alle gegenwärtigen Absturz-Regelungen. Die zwei wichtigen Prüfungen, die an Auffanggurten durchgeführt werden, sind die statische Prüfung und die dynamische Prüfung.
STATISCHE PRÜFUNGDer Prüftorso und Gurt werden im Prüfstand platziert und eine Kraft von 15 kN wird zwischen dem Befestigungselement am Gurt und dem unteren Ring des Prüftorsos angewendet. Dieselbe Prüfung wird wiederholt, indem eine Kraft von 10 kN zwischen dem Befestigungselement am Gurt und dem oberen Ring des Prüftorsos angewendet wird. Die angewandte Kraft wird für 3 Minuten aufrechterhalten, nach denen Kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Gurt sich nicht vom Prüftorso gelöst hat. |
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DYNAMISCHE PRÜFUNGDer Gurt wird dem Prüftorso angelegt und am Prüfstand mit einem Verbindungsmittel gesichert. Der Torso darf mit den Füßen voran ungefähr 4 m stürzen, bevor das Verbindungsmittel gespannt ist; unter Verwendung desselben Verbindungsmittels wird die Prüfung unmittelbar wiederholt, indem der Torso ungefähr 4 m mit dem Kopf voran stürzen darf. Nach jedem Sturz werden Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Gurt sich nicht vom Torso gelöst hat und dass der Neigungswinkel zwischen der Längsachse des dorsalen Bereichs des Torso und der vertikalen Achse 50° nicht überschreitet. Beide Phasen der dynamischen Prüfung werden an jeden Befestigungspunkt durchgeführt, die für das Auffangen vorgesehen sind und die entsprechende |